
JOBS
Offene Stellen
Unsere Mitarbeiter sind der Grundstein unseres Erfolgs. Deshalb sind wir stets auf der Suche nach motivierten und kreativen Mitarbeitern.
Wir legen Wert auf eine massgeschneiderte Kundenberatung und ein stilsicheres und kompetentes Auftreten.
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Der Nachwuchs
ist unser Erfolgsgarant!
Erfahrene und langjährige Ausbildungsfachfrauen, betreuen, begleiten und schulen unsere Lernende sodass unsere künftigen Coiffeusen/Coiffeure die Vielseitigkeit dieses schönen und kreativen Berufs, in einem erfolgreichen Unternehmen mit attraktiven Zukunftsperspektiven von der Pike aus lernen können.
Mit uns zu Ihrem Traumberuf!
Sie können gut mit Menschen umgehen und auf Ihre Wünsche und Anliegen eingehen? Sie möchten mit dem richtigen Haarschnitt und der passenden Farbe zum Wohlbefinden Ihrer Kundinnen und Kunden beitragen? Kurz gesagt, Sie sehen sich als Haarspezialist mit der nötigen Kreativität, dem Fingerspitzengefühl und interessieren sich für Trends, Farben und Schnitte?
Dann freuen wir uns mit Ihnen auf einen tollen Schnuppertag.
Lehre als Coiffeuse/eur EFZ
Coiffeuse EFZ (Ausbildungszeit 3 Jahre; EFZ = eidgenössisches Fähigkeitszeugnis)
Während der dreijährigen Ausbildung wirst du auf die Teilprüfung im zweiten Lehrjahr sowie das Qualifikationsverfahren am Ende der Lehrzeit vorbereitet. Du besuchst 1 mal pro Woche die Berufsschule und an vier Tagen arbeitest du im Salon mit.
- Betreuen von Kundinnen und Kunden
- Beraten und Verkaufen von Dienstleistungen und Produkten
- Behandeln und Pflegen von Kopfhaut und Haaren
- Schneiden von Haaren
- Farbliches Verändern von Haaren
- Dauerhaftes Umformen von Haaren
- Gestalten von Frisuren
- Organisieren und Pflegen des Arbeitsumfelds
- Sicherstellen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes
- Praktische Arbeiten: Grundtechnik, Pflege, Haarschnitt (4 Stunden)
- Praktische Arbeiten: Kundenberatung, Damen-und Herrenhaarschnitte, Haarverlängerung, Formen (6 Stunden)
- Berufskunde (Fachkompetenz): 3 1/2 Stunden (davon 1/2 Stunde mündlich)
- Allgemeinbildung (gem. Bildungsverordnung)
Lehre als Coiffeuse / Coiffeur EBA
Coiffeuse/eur EBA (Ausbildungszeit 2 Jahre; EBA = Eidgenössisches Berufsattest)
Während der zweijährigen Ausbildung wirst du an einem Tag pro Woche die Berufsschule besuchen und an vier Tagen in der Woche im Salon mitarbeiten. Bei der Ausbildung zur/m Coiffeuse/eur EBA steht die praktische Arbeit im Vordergrund.
- Betreuen von Kundinnen und Kunden
- Shampoonieren und Pflegen von Kopfhaut und Haaren
- Schneiden von Haaren
- Verändern von Haaren in Form und Farbe
- Formen und Frisieren von Haaren
- Pflegen und Organisieren des Arbeitsplatzes
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen Lehre als Coiffeuse/eur EBA, hast du die Möglichkeit, eine verkürzte Grundausbildung als Coiffeuse/eur EFZ mit eidg. Fähigkeitszeugnis zu absolvieren. Du steigst direkt ins zweite Grundausbildungsjahr.
Vorlehre zur/m Coiffeuse/eur
Die Vorlehre ist ein einjähriges Brückenangebot, indem du dich praktisch und schulisch auf den Einstieg in eine berufliche Grundbildung vorbereitest. Während der Vorlehre besuchst du zwischen ein bis zwei Tage pro Woche die Berufsfachschule und arbeitest zwischen drei bis vier Tage im Salon. Die Vorlehre wird nicht in allen Kantonen angeboten. In den folgenden Kantonen kannst du eine Vorlehre absolvieren: Zürich, Basel, Solothurn, St. Gallen, Bern und Waadt.
Eine kurze Information findest du hier.
Lehrstellenwechsel
Bist du schon in der Ausbildung zur/m Coiffeuse/eur und bist an deinem jetzigen Lehrort unzufrieden? Du möchtest deine Lehre mit viel Einsatz, Begeisterung und Elan weiterführen? Richte deine schriftliche Bewerbung an:
KORIFAN SA
Personalabteilung
Zugerstrasse 77
6340 Baar
Für weitere Fragen oder Auskünfte kannst du uns unter folgender Telefonnummer kontaktieren: 041 766 07 16.
Schnupperlehre
Mindestalter: 14 Jahre
Arbeitszeit: 8 Stunden pro Tag / 40 Stunden Woche
Dauer: in der Regel 5 Tage
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen und Leistungen des UVG, denen auch das Stammpersonal eines Betriebs untersteht. Der Schutz erlischt mit dem Abschluss der Schnupperlehre. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, dir während der Schnupperlehre einen Lohn zu bezahlen.
Terminvereinbarung: Melde dich direkt im Salon.